Kosten
Gesetzlich Versicherte:
Psychotherapie ist wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung eine Kassenleistung. Zum Erstgespräch wird daher die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen benötigt.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. In einem bis maximal fünf Terminen haben Sie/Du Zeit, die Problemlage zu schildern. Gemeinsam klären wir, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problematik geeignet ist.
Die ersten maximal sechs Termine der Behandlung sind die sogenannten probatorischen Sitzungen, diese werden ohne Antrag von der Kasse übernommen. Sie dienen zum einen dazu, eine Diagnose zu stellen und gemeinsam einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten, zum anderen haben Sie/Du als Patient/in die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen.
Bei entsprechendem Therapiebedarf wird am Ende dieser sogenannten Probatorikphase eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Kasse beantragt. Eine Kurzzeittherapie umfasst zwei Kontingente mit jeweils 12 Therapiestunden à 50 Minuten und zusätzlich insgesamt sechs Bezugspersonenstunden. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel bis zu sechzig Therapiestunden à 50 Minuten und zusätzlich fünfzehn Bezugspersonenstunden.
Private Versicherung:
Aktuell habe ich in meiner Praxis keine Kapazitäten, privat versicherte Personen zu behandeln.